Was sind die wesentlichen Leistungen, die von kommunaler Seite zu erbringen sind?

Die kommunale Verwaltung muss zustimmen, beim Projekt mitzumachen. Das Formblatt wird von dem oder der vertretungsberechtigten kommunalen Vertreter*in einer Kommune unterzeichnet. Als Hauptverwaltungsbeamte im Sinne des NKomVG §§ 80 ff. in Verbindung mit § 14 gelten auch die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen von Mitgliedsgemeinden. Er ist Ausdruck eines konkreten Interesses, ein Digitales Dorf zu werden.

Für die Kommunikation mit dem Projekt muss eine Ansprechperson, zum Beispiel der*die Digitalisierungsbeauftragte*, benannt werden. Diese Rolle kann sowohl von einer Person aus der Verwaltung als auch aus dem Ehrenamt besetzt werden. Sie wird von der Kommune damit beauftragt, als Ansprechpartner*in für die Zusammenarbeit mit den Projektträgern zur Verfügung zu stehen und zwischen Kommune und Projekt zu vermitteln.

Für die Nutzung des DorfFunk Integration Plugin muss der Kontakt zur IT oder Technik gewährleistet sein.

Wie viel Zeit kostet die Vorbereitung der Einführung?

Die Vorbereitung der Einführung beinhaltet alle Schritte bis zur Freischaltung in der DorfFunk-App. Dazu kann das Besuchen von Informationsveranstaltungen sowie die Kommunikation mit Politik, Verwaltung und Bürger*innen gehören. Jede Kommune hat andere Bedarfe und Prozesse – durchschnittlich wenden Mitarbeiter*innen aus dem Hauptamt etwa 8 Stunden für die Entscheidungsfindung auf.

Was muss eine Kommune tun, damit die Umsetzung starten kann?

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, ein Digitales Dorf zu werden. Im Rahmen der Projektförderung durch das Land Niedersachsen können Sie die Plattform Digitale Dörfer Niedersachsen in Ihrer Kommune für den dreijährigen Projektzeitraum bis zum 30.06.2025 kostenfrei nutzen. Um dabei zu sein, müssen Sie unter Mitmachen das Formblatt ausfüllen.